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Anschrift Vereinsabende |
Kolpinghaus International St.-Apern-Straße 32 50667 Köln |
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Seitenanfang |
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Anschrift Börse |
Europaschule Raderthal Raderthalgürtel 3 50968 Köln |
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Vereinssatzung |
| § 1 Zweck des Vereins |
| | 1. Der Verein Kölner Aquarien- und Terrarienfreunde gegr. 1946 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigter Zwecke' der Abgabenverordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Aquaristik sowie der Heimatkunde, verbunden mit der Fortbildung in diesen Bereichen.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Aquarien- und Terrarienforschung, Vorträge, Erfahrungsaustausch, Anleitung der Jugend, Ausstellungen und Wanderungen. Er ist Mitglied des Verbandes Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V. in Berlin.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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| § 2 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins |
| | Der Verein führt den Namen "Verein Kölner Aquarien- und Terrarienfreunde gegr. 1946 e.V."Er hat seinen Sitz in Köln. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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| § 3 Organe des Vereins |
| | Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung, 3. der Beirat.
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| § 4 Vorstand |
| | 1. Der Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden,dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer,dem Kassierer, dem Beisitzer.
2. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind je 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam befugt, wobei ein Mitglied der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein muss.
3. Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen über mehr als € 250,00 bedürfen der Unterschrift des Kassierers und des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung möglichst zu Beginn eines Jahres auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter berufen werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder gefasst.
6. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern hat der Restvorstand das Recht der Zuwahl bis zur Neubesetzung durch eine Mitgliederversammlung.
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| § 5 Beirat |
| | 1. Der Beirat setzt sich aus den Leitern der Fachgruppen, die von den jeweiligen Mitgliedern der Fachgruppen genannt werden, sowie dem Redakteur des Vereinsjournals, dem Bücherwart, dem Gerätewart und dem Versandleiter zusammen.
2. Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf interne Vereinsfragen.
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| § 6 Mitgliederversammlung |
| | 1. Die Mitgliederversammlung ist als Jahreshauptversammlung einmal jährlich im ersten Viertel des jeweiligen Kalenderjahres durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen, wobei eine Frist von 10 Tagen einzuhalten ist.
2. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung der gleichen Frist einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn der fünfte Teil der Mitglieder dies beantragt.
3. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung.
4. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) ist die Anwesenheit von zwei Drittel der Vereinsmitglieder erforderlich.
5. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 4 nicht beschlussfähig, so ist binnen eines Monats eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
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| § 7 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung |
| | 1. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Stellvertreter.
2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst unter Beachtung von § 6 Abs.
3. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist zulässig.
4. Ein Beschluss, der eine Satzungsänderung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.
5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
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| § 8 Kassenprüfung |
| | Die Mitgliederversammlung wählt gegen Ende eines jeden Jahres zwei Kassenprüfer. Diese haben das Recht, die Vereinskasse, die Vereinskonten und die Buchführung zu überprüfen. Über die Prüfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten, die dann dem Kassierer Entlastung erteilt.
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| § 9 Mitgliedschaft |
| | 1. Mitglied kann jeder Aquarien- oder Terrarienfreund oder Naturfreund mit gutem Leumund werden.
2. Mitglieder, die sich durch besondere Verdienste für den Verein ausgezeichnet haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
3. Eine Befreiung der Beitragspflicht durch den Vorstand ist auch bei besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen des betreffenden Mitgliedes möglich.
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| § 10 Ende der Mitgliedschaft |
| | 1. Die Mitglieder haben den Austritt aus dem Verein schriftlich zu erklären.
2. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und ist spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres dem Vorsitzenden oder dem Schriftführer mitzuteilen (§ 39 BGB).
3. Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es trotz erfolgter Mahnung unter Androhung des Ausschlusses mehr als 3 Monate mit dem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
4. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein Vereinsmitglied ausgeschlossen werden, wenn es- eine ehrenrührige Handlung begangen hat, oder - das Ansehen des Vereins geschädigt hat, oder- seinen Zielen trotz Abmachung vorsätzlich zuwiderhandelt.
5. Zur Beschlussfassung über die Ausschließung ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Dem betreffenden Mitglied ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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| § 11 Beiträge |
| | 1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr zu leisten.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr bestimmt die Mitgliederversammlung. In dem Beitrag ist die Prämie für die VDA - Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
3. Der Beitrag ist jährlich im voraus bis spätestens 01.11. zu zahlen.
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| § 12 Vereinsvermögen |
| | Der Kassenbestand ist, soweit er nicht für laufende Ausgaben benötigt wird, vom Kassierer auf einem Sparbuch anzulegen. Alle Beiträge und etwaige sonstige Einnahmen sind ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes zu verwenden.
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| § 13 Vereinsauflösung |
| | 1. Die Auflösung des Vereins kann nur unter Einhaltung der Bestimmungen von § 6 Abs. 4 und 5 beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den"Förderverein Kölner Zoo",der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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| Köln, den 7. Juni 1994 |
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Vereinschronik |
Die Aquaristik in Köln ist fast ein Jahrhundert alt. Bereits 1899 wurde der Verein "Sagittaria", Gesellschaft Rheinischer Aquarien- und Terrarienfreunde gegründet. Weitere Vereine kamen hinzu, einige lösten sich wieder auf. Der 2. Weltkrieg brachte die Aquaristik völlig zum Erliegen. Doch schon kurz nach seinem Ende fanden sich die überlebenden Freunde jener Vereine wieder zusammen und gründeten am 28. Juli 1946 unseren Verein, den Verein Kölner Aquarien- und Terrarienfreunde gegr. 1946 e.V., der 1996 sein 50- jähriges Bestehen feiert. Neben den regelmäßig monatlich stattfindenden Vereinsabenden weist unsere Vereinschronik folgende Aktivitäten aus: | 1949 | Der damals junge Verein richtete seinen ersten Bezirkstag aus | | 1960 | Mithilfe bei der Gestaltung des VDA-Verbandstages in Verbindung mit einer Aquarienausstellung in der Flora. | | 1971 | Ausrichtung des VDA-Kongresses, wiederum in der Flora. Im gleichen Jahr eröffnete das Kölner Aquarium am Zoo seine Pforten. | | 1974 | Das Vereinsjournal wurde aus der Taufe gehoben und erscheint seither monatlich. | | 1975 | Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln Gründung der Wasserpflanzengruppe, die sich später überregional entfaltete und schließlich den "Arbeitskreis Wasserpflanzen im VDA" bildete. Weitere Gruppen schlossen sich im Verein zusammen, wie die Cichlidengruppe, die Tümplergruppe, Diskusgruppe, Wasserchemiegruppe, Fotogruppe, Killifischgruppe und Jugendgruppe. | | 1976 | Das 30- jährige Bestehen wurde in Verbindung mit einem Bezirkstag durchgeführt. | | 1977 | Die Wasserpflanzengruppe veranstaltete im Gürzenich einen internationalen Kongress und die Cichlidengruppe im Café Füllenbach am Zoo einen Cichlidentag. Erstmals wurden Tümpeltouren mit internationalen und nationalen Zielen durchgeführt. Die Cichlidengruppe veranstaltete erstmals eine Zierfisch- und Wasserpflanzenbörse. Diese Börsen wie auch die Tümpeltouren wurden fortan Bestandteil unseres Jahresprogrammes. | | 1978 | In Verbindung mit der Firma Tetra wurde in der Zeit vom 23.04. - 14.05.1978 im Kölner Gürzenich eine große Aquarien- und Terrarienausstellung mit einem Rahmenprogramm durchgeführt. 18.000 Besucher konnten gezählt werden. Das positive Echo dieser Veranstaltung hatte zur Folge, dass der Verein in der Zeit vom 30.10. - 19.11.1978 in den Räumen des Köln-Bonner Flughafenrestaurants eine "kleine" Ausstellung ausrichten konnte. | | 1980 | Durchführung eines Cichlidentages in der Flora. | | 1981 | Gemeinsam mit dem Verein für Aquarien-, Terrarien- und Naturkunde Bayer Leverkusen wurde der VDA-Jubiläumskongress in Leverkusen ausgerichtet. Alle Vorträge wurden von den Mitgliedern unseres Vereins gehalten. Die Wasserpflanzengruppe organisierte am 3. und 4. Oktober erstmals die "Kölner Aquarientage" mit dem Thema "Wasserpflanzen". | | 1982 | Die Cichlidengrupe setzte diese Tradition am 25. und 26. September mit dem Thema "Cichliden" fort. | | 1986 | Durchführung einer weiteren Veranstaltung, diesmal mit einem neuen, bis heute unveränderten Begriff für Kölner Aquaristik, dem "Kölner Aquarianertag" in Verbindung mit einem Bezirkstag am 3. März. Anlass war das 40- jährige Bestehen unseres Vereins und lief unter dem Motto "Aquaristik für jedermann". | | 1989 | Durchführung eines "Kölner Aquarianertages" in Verbindung mit einem Bezirkstag in der Aula des Gymnasiums Kreuzgasse. | | 1996 | Am 28. Juli wurde unser Verein 50 Jahre alt. Wir feierten dieses Jubiläum in bewährter Weise mit den "Kölner Aquarianertagen" am 14. und 15. September im Congress-Centrum Ost der KölnMesse. | | 1998 | Durchführung der Kölner Aquarianertage 1998 am 5. und 6. Dezember im Congress-Centrum Ost der KölnMesse. | | 2000 | Durchführung der Kölner Aquarianertage 2000 am 9. und 10. September im Congress-Centrum Ost der KölnMesse. | | 2002 | Durchführung der Kölner Aquarianertage 2002 am 7. und 8. September auf insgesamt 2.500 qm im Congress-Centrum Ost der Messehallen in Köln-Deutz. | | 2004 | Durchführung der Kölner Aquarianertage 2004 am 11. und 12. September auf insgesamt 2.500 qm im Congress-Centrum Ost der Messehallen in Köln-Deutz. | | 2006 | Kölner Aquarianertage 2006 am 9. und 10. September auf insgesamt 2.500 qm im Congress-Centrum Ost der Messehallen in Köln-Deutz. | |
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